Die Verpflichtung, Gästedaten zu erheben, ist im Artikel 109 des Testo Unico delle Leggi di Pubblica Sicurezza (TULPS) geregelt, der für alle Unterkünfte (Hotels, B&Bs, Ferienwohnungen etc.) in Italien gilt. |
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Ankunft, Abfahrt, Wohnort (Land), Staatsangehörigkeit und Geburtsland werden dann automatisch
in die weiteren Gäste übernommen und können dort bei Bedarf geändert werden.
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Arrival, departure, place of residence (country), nationality and country of birth
will then be auto-filled for the other guests and can be changed if necessary.
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Artikel 109 TULPS
Der aktuelle Text von Artikel 109 TULPS (Stand der letzten bekannten Aktualisierung) legt folgende Verpflichtungen für Vermieter (bzw. Betreiber von Beherbergungsbetrieben) fest:
Registrierung und Kommunikation der Gästedaten: Vermieter müssen die Personalien der untergebrachten Personen erfassen und an die zuständigen Behörden der öffentlichen Sicherheit weiterleiten. Dies gilt für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze, kurzfristige Vermietungen usw.
Fristen: Die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft der Gäste erfolgen. Eine Ausweiskontrolle ist vorgesehen.
Modalitäten: Die genauen Details (z. B. Format der Übermittlung) werden durch einen Erlass des italienischen Innenministeriums geregelt.